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Reinigung von mit Fluor-Schaummitteln verunreinigten Löschanlagen

Wie sollten mit Fluor-Schaummittel verunreinigte Löschanlagen gereinigt werden? Es wäre schön den Sachverhalt einfach und in nur ein paar Sätzen darzustellen. Leider zeichnet sich die Situation aber komplexer ab und bedarf einiger Erklärungen, die in Abwägungen resultieren, die jeder Anlagenbetreiber für sich entscheiden muss.

Löschanlage mit Zumischsystem und Schaummitteltank

Wie ist die gegenwärtige Situation?                                      

Vielen ältere Schaumlöschmittel enthalten Fluor in Form von poly- oder perfluorierten Chemikalien (PFAS, auch als PFC oder PFT bezeichnet), die schon seit über 50 Jahren hergestellt und verwendet werden.

Diese geraten immer stärker in die öffentliche Diskussion, da sie sich im Abwasser nicht abbauen und gesundheitsschädlich sind. Die bekanntesten PFC sind die Perfluoroktansäure (PFOA) und die Perfluoroktansulfonsäure (PFOS).

Die Verwendung fluorhaltiger Schaummittel wird immer stärker reguliert.

Seit 4. Juli 2020:
Der maximale PFOA Gehalt in Schaummitteln, also die Summe aller Verbindungen die Fluor enthalten wurde neu geregelt. Gemäß der EU-Verordnung 2019/1021 (POPs Verordnung) und Verordnung (EU) 2017/1000 dürfen Schaumlöschmittelkonzentrate, die mehr als 25 ppb (0,025 mg/kg) PFOA oder eines ihrer Salze enthalten oder mehr als 1 ppm (1 mg/kg, 1000 ppb) an einzelnen PFOA-Vorläuferverbindungen enthalten, in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden.

Bis 31.12.2022:
Schaummittel im Tank von Löschanlagen dürfen bis dahin noch verwendet werden, allerdings nicht für Training, und für Tests nur dann, wenn alle freigesetzten Mengen aufgefangen und fachgerecht entsorgt werden.

1.1.2023 bis 4.7.2025:
Die Verwendung ist nur dann erlaubt, wenn das Löschwasser vollständig aufgefangen werden kann und nach dem Einsatz gesetzeskonform entsorgt wird.

Ab 4.7.2025:
Keine Verwendung mehr möglich.

Die Trinkwasser-Richtlinie verwendet für PFC die sinngleiche Bezeichnung per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. PFOA und PFOS gehören in diese Gruppe.

Die neuen Regelungen zu PFAS umfassen zwei Grenzwerte. Diese sind nicht direkt für Löschwasser anzuwenden, gelten aber als eine gute Referenz.

  • Die Summe aus 20 in einem Anhang der Richtlinie aufgeführten PFAS-Einzelverbindungen in Höhe von 0,1 µg/l bzw. ppb (Summe der PFAS)
  • Die Summe aller in PFAS enthaltenen Fluorverbindungen (die PFAS-Familie umfasst mehrere 1.000 Fluorverbindungen) in Höhe von 0,5 µg/l (PFAS gesamt)

Welche Auswirkungen haben die Grenzwerte und Richtlinien für Schaumlöschanlagen, die mit PFC-haltigen Schaummitteln betrieben wurden?

Der Begriff Schaumlöschanlage kann sich sowohl auf eine stationäre Löschanlage als auch auf ein Feuerwehrfahrzeug oder eine mobile Anlage beziehen.

  • Bezüglich der Richtlinie heißt das, dass jeder Anlagenbetreiber, der auf ein fluorfreies Schaummittel umsteigen will, überlegen muss, mit welchem neuen, fluorfreien Schaummittel die zukünftigen Löscheinsätze erfolgen sollen.

  • Ist hier eine Entscheidung gefallen, muss überprüft werden, ob das Zumischsystem, die Ansaugleitung für das Schaummittel, die mit Premix gefüllten Rohrleitungen, Schläuche, Armaturen und die Auswurfvorrichtungen für das neue Schaummittel geeignet sind. Hierbei sind unter anderem die Volumenströme von Löschwasser und Schaummittel, die Zumischrate, die physikalischen Eigenschaften des Schaummittels, wie Viskosität und Temperaturverhalten, sowie bestehende und notwendige Zulassungen und die Eignung der Auswurfvorrichtungen für das neue Schaummittel zu beachten. Fachbetriebe, wie FireDos als Hersteller von Schaummitteldosieranlagen, helfen Ihnen gerne bei der Analyse und Entscheidungsfindung.
  • Im nächsten Schritt muss das PFC- oder fluorhaltige Schaummittel komplett aus der Löschanlage entfernt und von einem Fachbetrieb entsorgt werden. Hierbei ist besonders auf einen geeigneten Bodenbelag zu achten, damit verschüttetes Schaummittel nicht in den Untergrund gelangen kann.

  • Bevor das neue, fluorfreie Schaummittel eingefüllt wird, sollten alle die Anlagenteile, die mit dem fluorhaltigen Schaummittel in Kontakt waren, gründlich gereinigt werden. Selbst geringe Mengen an altem, fluorhaltigen Schaummittel, das in der Anlage verbleibt, kann bei einem Löscheinsatz, im Probebetrieb oder bei einer Wartung dazu führen, dass das Löschwasser mit einer Konzentration an Fluor verunreinigt wird, die über den erlaubten Grenzwerten liegt.

Welche Auswirkungen haben PFC-haltige Schaummittel auf Komponenten einer Schaumlöschanlage?

Schaummittelkonzentrat kann sich an Rohrwänden und Anlageteilen einer Löschanlage ablagern. Nicht selten werden Verkrustungen von eingetrocknetem Schaummittel vorgefunden, die nur hartnäckig entfernt werden können.

PFC kann von Kunststoffen absorbiert und zu späteren Zeitpunkten wieder freigegeben werden. Die Konzentration ist jedoch als sehr gering anzusehen und kann bei weiteren Betrachtungen sicherlich vernachlässigt werden. Trotzdem sollte überlegt werden z. B. Dichtungen auszutauschen. Wenn eine Anlage für die Reinigung schon außer Betrieb genommen wird, kann der Zeitpunkt sinnvollerweise dafür benutzt werden, die entsprechenden Wartungen durchzuführen und möglicherweise verschlissene oder ältere Bauteile und Dichtungen auszuwechseln.

Wässer, mit denen eine mit PFC-haltigen Schaummitteln betriebene Löschanlage gereinigt wurde, müssen als PFC-haltige Abwässer entsorgt werden. Für diese Abwässer gelten Grenzwerte entsprechend lokal gültiger Abwasserrichtlinien. Die Entsorgung sollte nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, die Bescheinigungen für eine gesetzeskonforme Entsorgung ausstellen.

Wie können PFC-kontaminierte Schaumlöschanlagen gereinigt werden?                                      

Während der Verweildauer von Schaummitteln in Löschanlagen setzen sich die Fluortenside an den Tankwandungen, in Rohrleitungen und Anlagenkomponenten wie Armaturen, Ventilen und der Zumischeinrichtung fest.

Generell werden in der Industrie verschiedene Reinigungskonzepte diskutiert. Hier sollen drei Verfahren verglichen werden.

  • Reinigung mittels Wasser und thermischer Entsorgung (Hochtemperaturverbrennung) der Abfallprodukte (Spülwasser)
  • Reinigung mit Wasser, Adsorption der PFC mittels Aktivkohle, thermische Entsorgung (Hochtemperaturverbrennung) der Aktivkohle und Einleitung der Spülwässer in die Kanalisation
  • Reinigung mittels Wasser, das mit Additiven versetzt wird, die PFT binden und ausflocken. Das Restwasser wird über Aktivkohle gereinigt und in die Kanalisation eingeleitet. Das Ausflockungsprodukt und die Aktivkohle werden thermisch entsorgt (Hochtemperaturverbrennung)

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft können PFC erst ab einer Temperatur von 1.100°C vollständig und ohne Risiko einer Bildung von Fluor-organischen Transferprodukten zerstört werden. Jede Art der Regeneration von PFC-beladener Aktivkohle und auch deren Entsorgung in „normalen" Verbrennungsanlagen, sogenannten Hausmüllverbrennungsanlagen, die bei 850°C betrieben werden, sollte kategorisch abgelehnt werden.

reinigung mittels wasser und thermischer entsorgung

Vorausgesetzt es gibt keine größeren Verkrustungen, lassen sich bei Edelstahltanks und Tanks aus Polyethylen oder glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) gute Reinigungsergebnisse mittels Wasser erzielen, sofern die Tankreinigung sehr sorgfältig durchgeführt wird. Eine Reinigung der restlichen Bestandteile der Löschanlage, wie Rohrleitungen, Armaturen, Ventile und die Zumischeinrichtung, kann sich als schwieriger erweisen, da hier kein direkter Zugang möglich ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Ablagerungen vorhanden sind. Das kann, auch wenn die Mengen an mit Fluor belasteten Ablagerungen erheblich geringer sind als im Schaummitteltank, zu einer Verunreinigung des neuen Schaummittels und damit des Löschwassers führen.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Landesamt für Umwelt haben den Leitfaden ‚Umweltschonender Einsatz von Feuerlöschschäumen' in Kooperation mit Vertretern der staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern, der Feuerwehren und Feuerwehrverbände entwickelt. Der folgende Auszug stammt aus der 3. Auflage vom September 2019.

Für Edelstahltanks, GFK- und Polyethylen Tanks ist folgendes Reinigungsverfahren zu empfehlen:

  • Vollständiges Ablassen des Schaummittels (Schaummittel entsorgen)
  • Schaummittelreste mechanisch und durch Spülen mit heißem (50–60 °C) Wasser entfernen. Hierbei müssen auch sämtliche schaummittelführenden Leitungen und Armaturen gespült werden. Der Spülvorgang ist ausreichend, wenn das ablaufende Wasser nicht mehr schäumt. Das Spülwasser ist zu entsorgen.
  • Der Tank, die schaummittelführenden Leitungen und Armaturen sind komplett mit möglichst heißem Wasser zu füllen. Das Wasser muss mindestens für 24 Stunden im Tank verbleiben. Danach muss das Wasser komplett abgelassen werden und entsorgt werden.
  • Der Tank, die schaummittelführenden Leitungen und Armaturen sind weitere drei Male komplett mit möglichst heißem Wasser zu füllen. Das Wasser muss jeweils mindestens für 24 Stunden im Tank verbleiben. Das Spülwasser dieser Spülvorgänge kann – sorgfältige Vorgehensweise vorausgesetzt – über die Kanalisation in die Kläranlage geleitet werden. Nach diesem Reinigungsverfahren kann der Tank mit fluortensidfreiem Schaummittel gefüllt werden. Durch die aufwendige Reinigung ist sichergestellt, dass das neue, fluortensidfreie Schaummittel nicht durch Verunreinigungen aus der Tankwandung mit Fluortensiden verunreinigt wird.

Auch wenn nicht explizit erwähnt, wird davon ausgegangen, dass sich das Reinigungsverfahren auch auf alle Ventile und die Zumischeinrichtung bezieht.

Erfahrungen haben gezeigt, dass für Punkt 2 ein Spülen mit dem dreifachen Anlagenvolumen notwendig ist, um keine Schaumbildung mehr zu sehen. Alles bis zu diesem Punkt angefallene Wasser, plus einer weiteren Spülung (siehe Punkt 3), muss fachgerecht entsorgt, also in der Regel der Hochtemperatur-Verbrennung, zugeführt werden.

Wie hoch die Verunreinigung des Spülwassers der drei weiteren Spülvorgange ist, wird nicht gemessen. Wenn auch nur mit einer geringen Wahrscheinlichkeit, ist es möglich, dass Wasser mit unzulässigen PFC Konzentrationen, in die Kanalisation gelangt. Daher wird empfohlen, die PFC Konzentration vor der Einleitung durch eine Laboranalyse feststellen zu lassen.

Reinigung mittels Wasser und Aktivkohlebehandlung und thermischer Entsorgung derselben                                      

Die Reinigung der Anlage erfolgt, wie im vorherigen Verfahren, mittels multipler Spülgänge mit Wasser. Die Verfahren unterscheiden sich durch die unterschiedliche Vorgehensweise bei der Entsorgung. Anstelle der thermischen Entsorgung der belasteten Löschwässer, werden diese über eine Behandlung in einer stationären oder mobilen Aktivkohle-Behandlungsanlage gereinigt. Bei hohen PFC-Gehalten ist von einer starken Belastung der Aktivkohle auszugehen, so dass eine Regenerierung der beladenen Aktivkohle nicht mehr möglich ist und diese thermisch entsorgt und ersetzt werden muss.

Wie im vorherigen Verfahren wird empfohlen, vor der Einleitung der gereinigten Spülwässer, die PFC-Konzentration durch eine Laboranalyse feststellen zu lassen.

Reinigung mittels mit Additiv versetztem Wasser und thermischer Entsorgung der Ausfällungsprodukte                                    

Bei diesem Verfahren wird dem Spülwasser kontinuierlich ein Flüssigwirkstoff zudosiert, der das gelöste PFC bindet und ausfällt. Die Dosierung orientiert sich an der Konzentration der PFC und erlaubt eine Anpassung des Verfahrens an die Begebenheiten. Eine Filtrationseinheit entfernt die ausgefällten Mikroflocken aus dem Spülwasser. Das vorgereinigte Spülwasser wird über eine Behandlung in einer stationären oder mobilen Aktivkohle-Behandlungsanlage endgereinigt. Aus der signifikanten Reduzierung der PFC-Fracht in der Vorreinigungsstufe ergibt sich eine Entlastung für diese nachgeschaltete Aktivkohleeinheit.

Ein Beispiel für das Additiv-Verfahren ist das PerfluorAd Verfahren der Firma Cornelsen. Das Verfahren läuft in der Regel in den folgenden Schritten ab.

  • Bei Bedarf oder auf Kundenwunsch Durchführung einer Probenahme oder Spülung mit Wasser (Nullprobe), um die Grundkontamination zu bestimmen.
  • Durchführen von Spülvorgängen mit einer PerfluorAd Spülung. In regelmäßigen Abständen werden die sich bildenden Flocken abgeschieden und es wird gegebenenfalls neues PerfluorAd nachgegeben. Bei starken Verunreinigungen wird empfohlen, eine Spülung mit Einwirkung über Nacht durchzuführen.
  • Die Spülvorgänge werden so lange wiederholt, bis keine Schaumbildung mehr zu verzeichnen ist.
  • Nach den PerfluorAd Reinigungsdurchgängen wir eine abschließende Spülung mit Wasser durchgeführt.

Hieraus wird eine Probe entnommen, die labortechnisch untersucht wird. Bestätigt die Analyse den Reinigungserfolg, kann das verbleibende Spülwasser mittels Aktivkohlefilter abschließend gereinigt und über die Kanalisation in die Kläranlage geleitet werden. Das ausgefällte PCF wird der fachgerechten thermischen Entsorgung zugeführt. Bei der Reinigung von Feuerwehrfahrzeugen fällt häufig ca. „eine Teetasse" voll Dünnschlamm an. Bei der Reinigung von großen Brandschutzanlagen der Industrie könnte sich die Reststoffmenge (in direkter Abhängigkeit von der Größe und Verunreinigung des Systems) im Bereich von bis zu mehreren 100 Liter bewegen.

Für die PFC-Grenzwerte, die nach einer Reinigung eingehalten werden müssen und die Methode, wie die Probenahme zu erfolgen hat, gibt es von Behördenseite keine eindeutige Richtlinie. Die Fa. Cornelsen hat sich den Grenzwert von < 1,0 µg/l (ppb) Summe PFAS im letzten Spülgang gesetzt, ohne dass dieser Eckwert rechtsverbindlich wäre. Es wird immer eine ‚Null' angestrebt, die Projektbezogen auch durchaus erreicht werden kann. Bei einer theoretischen Kontaminierung von fluorfreiem Schaummittel mit 1 ppb PFAS würde die Belastung des Löschwassers, bei einer Zumischrate von z.B. 3%, bei 0,03 ppb, und damit sogar unterhalb des Grenzwertes für Trinkwasser liegen.

Wie verhalten sich die Kosten der verschiedenen Reinigungsverfahren?

Ein Kostenvergleich der drei Verfahren lässt sich nur sehr schwer durchführen, da alle zu reinigenden Anlagen unterschiedlich sind und jeweils unterschiedliche Schaummittelkonzentrate mit verschiedenen PFC-Gehalten verwendet werden.

Es ist davon auszugehen, dass eine Reinigung mit Wasser und Aktivkohle, aufgrund der hohen thermischen Entsorgungskosten, für kleine Anlagen am effizientesten ist. Die Kosten für die thermische Entsorgung liegen, je nach regionalen Vorschriften, zwischen €450,- und €2.500,-. pro Kubikmeter. Die anfallende Menge an zu entsorgenden Abfallprodukten hat also eine große Auswirkung auf die Gesamtkosten. Ferner sind die Transportkosten für diesen ‚Sondermüll' und die Entfernung zur nächsten Verbrennungsanlage, die die entsprechenden Produkte annimmt, zu berücksichtigen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Entsorgung von kontaminiertem Wasser sich als schwierig gestalten kann.

Je komplexer und größer eine Anlage ist, desto günstiger könnte sich die PerfluorAd Reinigung darstellen.

Neben den Kosten müssen diverse andere Punkte betrachtet werden.

  • Anlagenausfallzeiten
    Bei Einsatz der Wassermethoden sind die Ausfallzeiten durch die Spül- und Verweilzeiten vorgegeben, es ist aber mit mindestens einer Woche Ausfall zu rechnen. Beim PerfluorAd Verfahren ist die Reinigung in wenigen Tagen durchzuführen. Feuerlöschfahrzeuge können in der stationären Anlage der Firma Cornelsen in ein bis zwei Tagen gereinigt sein. In allen Fällen ist dabei die Analyse des letzten Spülwassers nicht enthalten. Die Analyse dauert in der Regel eine Woche. Das vorzeitige Nachfüllen von Schaummittel basiert auf Erfahrungswerten der Reinigungsfirma und erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Menge an benötigtem und zu bewegendem Wasser
    Bei Einsatz der Wassermethoden sind die Volumina durch die Spülvorgänge vorgegeben und betragen in der Regel mindestens 7 Anlagenvolumen. Beim PerfluorAd Verfahren kann das Wasser kontinuierlich zirkuliert werden und es ist nur ein theoretischer Bedarf von einem Anlagenvolumen notwendig.
  • Örtliche Begebenheiten
    Bei Einsatz der Wassermethoden muss sichergestellt sein, dass in der Anlage problemlos eine große Menge an 50 bis 60 °C heißem Wasser zur Verfügung gestellt und verarbeitet werden können.
  • Sicherheit des gesamten Reinigungsprozesses
    Bei einer Anwendung von Aktivkohle für PFC-belastetes Wasser, welches zudem eine hohe organische Hintergrundbelastung aufweisen kann, wie dieses bei Reinigungs-/Spülwässern der Fall sein wird, ist unbedingt die Frage bezüglich der „Sicherheit des Prozesses" zu stellen. Der Zeitpunkt des sogenannten Durchbruchs, d.h. der Grad des Schadstoffaustritts von PFC aus dem Aktivkohle-Filter, wird bei hohen PFC-Belastungen und hohen organischen Hintergrundbelastungen des Wassers sehr schnell erfolgen. PFC kann also aus dem Aktivkohle-Filter herausgelaufen und in die Vorflut gelangt sein, ohne, dass hierfür ein Analysenbefund zur Verfügung gestanden hätte. Da dieser Umstand mittlerweile hinreichend bekannt ist, verlangen Behörden häufig eine engmaschige Überprüfung des Ablaufs der Aktivkohle-Anlage, um diese Wasserproben als sogenannten „Rückstellproben", eventuell auch im Nachgang der Maßnahme, untersuchen zu können. Sofern dadurch eine während der Durchführung der Maßnahme eingetretene Einleitung von PFC in die Vorflut nachgewiesen wird, kann dieses Umweltvergehen entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Durch eine vorgeschaltete Reinigung des PFC-belasteten Wassers, mit zum Beispiel PerfluorAd, wird die Aktivkohlefilterstufe derart entlastet, dass ein spontaner Filterdurchbruch nicht eintritt.

Was empfiehlt FireDos, wie PFC-kontaminierte Schaumlöschanlagen gereinigt werden sollten?

In der Regel muss nur der Teil der Anlage gereinigt werden, der mit dem Schaummittelkonzentrat in Berührung gekommen ist. Sollten Anlagenbetreiber unsicher sein, ob weitere Teile der Löschwasseranlage durch Premix mit PFC kontaminiert sind, so empfiehlt es sich Proben aus dem Löschwasser verschiedener Anlagenteile zu nehmen und diese analysieren zu lassen. Im Folgenden wird nur auf die Teile der Anlage Bezug genommen, die mit dem Schaummittelkonzentrat in Berührung gekommen sind. Die Reinigung anderer Anlagenteile würde aber entsprechend durchgeführt werden, wobei davon auszugehen ist, dass nur ein geringerer Aufwand notwendig sein wird, da die PFC Konzentration in einem Premix erheblich geringer ist.

Generell sind alle aufgeführten Methoden geeignet Schaumlöschanlagen zu reinigen. In jedem Fall wird empfohlen aus dem letzten Spülgang eine Probe zu nehmen, um die PF-Konzentration durch eine Laboranalyse feststellen zu lassen.

Querschnitt eines FireDos Zumischsystems: 1 = Wassermotor 2 = Zumischpumpe 3 = Kupplung 4 = Kugelhahn 'Spülen' 5 = Kugelhahn 'Rückführen / Zumischen' 

Die folgenden Vorgehensweisen sind denkbar.

  • Reinigen der installierten Anlage im eingebauten Zustand nach einem der oben genannten Verfahren. Hierfür müssen zumindest die Spül- und die Zumischleitung des FireDos Zumischsystems am Wassermotor gelöst werden, damit Spülwasser zirkuliert werden kann. Ferner ist darauf zu achten, dass der Wassermotor währen der Spülung in Rotation versetzt wird, damit sich die Kolbenpumpe bewegt und Spülwasser alle Innenräume erreichen kann. Auch müssen die Kugelhähne in allen Stellungen durchspült werden.
  • Ausbau der FireDos Zumischpumpe und Reinigung wie unten beschrieben. Reinigung des Schaummitteltanks, der Rohrleitungen, Armaturen und Ventile nach einem der oben genannten Verfahren.
  • Trennen der Anlage in Komponenten (Schaummitteltank; Rohrleitungen mit Armaturen und Ventilen; Zumischpumpe). Reinigung der FireDos Zumischpumpe wie unten beschrieben und Reinigen der anderen Komponenten nach einem der oben beschriebenen Verfahren.

Wegen der vielen internen bewegten Teile, die während eines Spülvorgangs auch bewegt werden müssen, empfiehlt FireDos den Ausbau und eine externe Reinigung der Zumischpumpe. Für diese Reinigung ist FireDos mit der Firma Cornelsen eine Partnerschaft eingegangen, die Zumischpumpen mit den PerfluorAd Verfahren zu reinigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Verunreinigungen in der Zumischpumpe nachweislich beseitigt sind. Die FireDos Serviceabteilung kümmert sich in Absprache mit der Reinigungsfirma um den Aus- und Einbau sowie die Reinigung der Zumischpumpe. Als Bestandteil der Reinigung werden alle Dichtungen ausgetauscht. Es wird empfohlen auch die Dichtungen des FireDos Wassermotors auszutauschen.

Nach der Anlagenreinigung kann das neue Schaummittel eingefüllt und die Löschanlage in Betrieb genommen werden. In diesem Rahmen kann auch die Verifizierung der Zumischrate, ohne die Erzeugung von Premix, durch den einfachen Rückführbetrieb der FireDos Zumischsysteme sowie die Jahreswartung erfolgen.

Schlussfolgerung

Bedingt durch die gesetzlichen Anforderungen sind in vielen Ländern der Welt PFC-haltige Schaummittelkonzentrate in den nächsten Jahren nicht mehr für den Löscheinsatz zugelassen. Ausgenommen sind in einigen Regionen solche Anlagen, bei denen sichergestellt werden kann, dass die anfallenden Löschwässer aufgefangen und entsorgt werden können. Die Anforderung PFC-haltige Schaummittelkonzentrate auszutauschen setzt voraus, dass die Löschanlagen, die mit PFC kontaminiert sind, einer intensiven Reinigung unterzogen werden. Es gibt diverse Verfahren, mit denen eine solche Reinigung erfolgreich durchgeführt werden kann. Für welche Methode sich Anlagenbetreiber entscheiden wird dabei von vielen diversen Punkten wie Anlagengröße, Anlagenkonfiguration, Entsorgungsmöglichkeiten für kontaminierte Reinigungswässer, eingesetzter Zumischtechnologie und gesetzlichen Vorgaben abhängen. In jedem Fall empfiehlt FireDos die Zumischpumpe separat durch FireDos reinigen zu lassen.

Neben der Reinigung muss ein besonderes Augenmerk auf das zukünftige Schaummittelkonzentrat gelegt werden, da neben den notwendigen Löscheigenschaften auch sichergestellt sein muss, dass alle Komponenten der Löschanlage, besonders das Zumischsystem, für das Schaummittel geeignet sind.

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